Rahmenvereinbarung für B2B-Kunden

I. Der Käufer ist verpflichtet, nur die und Fotos des Verkäufers für den Verkauf und die Werbung zu nutzen. Sollte der Käufer abweichend hiervon eigene Werbung planen (z.B. Videos usw.) so ist das grundsätzlich möglich. Es bedarf aber der vorigen, schriftlichen Genehmigung des Verkäufers.

II. Der Käufer ist verpflichtet, alle Genehmigungen für den Verkauf in seinem Land selbstständig einzuholen. Der Käufer ist verpflichtet, selbstständig zu prüfen, ob die Produkte den gesetzlichen Reglungen seines Verkaufsgebietes genügen bzw. eingehalten sind.

III. Es ist dem Käufer grundsätzlich nicht erlaubt, die vom Verkäufer (TicToys) erworbenen Waren auf der Plattform Amazon zu vertreiben und/oder an diesen Plattformbetreiber zu verkaufen.

IV. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Jedwede Änderung oder Ergänzung bedarf der Schriftform.

V. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Leipzig. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Leipzig.

VI. Sollten einzelne Vereinbarungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, so werden diese sofern möglich neu verhandelt. Ansonsten treten anstelle der nichtigen Bestimmungen die gesetzlichen Reglungen. Die Wirksamkeit des Vertrages an sich bleibt davon unberührt.